Der IHP Insolvenzhilfe Prignitz e. V. weist auf folgende Änderungen hin, die zum 01.07.2024 in Kraft getreten sind:
Die ab dem 01.07.2024 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus dem Anhang der im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 160 am 16.05.2024 erfolgten Bekanntmachung.